Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit
- einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
 - von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung
 - zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)
 
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit
- einer Leistung von mehr als 15 kW oder mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem
 - Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder einer bauartbedingten
 - Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von mehr als 15 kW
 
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 Mindestalter:  | 
			
			 
 24 Jahre für Direkteinstieg Krafträder (21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge)  | 
		
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			 Voraussetzungen:  | 
			
			 Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt  | 
		
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			 Befristung:  | 
			
			 Klasse A ist unbefristet gültig  | 
		
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			 Einschluss:  | 
			
			 Klassen A2, A1 und AM  | 
		
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			 Hinweise:  | 
			
			 Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein) 
 Quelle:TÜV Nord 
 Theoretische Prüfung:  
 Praktische Prüfung: 
 Theorieunterrichte: Ersterwerb: Erweiterung: 
 Sonderfahrten: • Überland 5x zu je 45 Min 
 Sonderfahrten bei Vorbesitz A1: • Überland 3x zu je 45 Min 
 Benötigte Papiere: Ersterwerb: Erweiterung:  | 
		
							